Legitimationsdokumente

Zur Kontoeröffnung bzw. Kundenanlage benötigen Sie folgende Ausweisdokumente.

Privatperson
  • Personalausweis oder Reisepass. Bei Reisepass oder ausländischen Dokumenten ist zusätzlich eine Meldebestätigung erforderlich.
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)



Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Gesellschaftsvertrag
  • Von sämtlichen wirtschaftlich Berechtigten*:  Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift sowie Ausweiskopie

* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.

Nicht eingetragene Vereine
  • Unterschriebenes Gründungsprotokoll
  • Unterschriebene Satzung
  • Kopie gültiger Personalausweise der Vorstände und aller verfügungsberechtigten Personen
  • Kontaktdaten der Vorstände und Ansprechpartner (Telefonnummer, E-Mailadresse u.ä.)
Verein in Gründung
  • Gründungsprotokoll mit unterschriebener Mitgliederliste
  • Kopie der aktuellen unterschriebenen Satzung
  • Kopie gültiger Personalausweise der Vorstände und aller verfügungsberechtigten Personen
  • Kontaktdaten der Vorstände und Ansprechpartner (Telefonnummer, E-Mailadresse u.ä.)
Eingetragene Vereine
  • Aktueller und vollständiger Vereinsregisterauszug
  • Kopie des unterschriebenen Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  • Kopie der aktuellen unterschriebenen Satzung
  • Kopie gültiger Personalausweise der Vorstände und aller verfügungsberechtigten Personen
  • Kontaktdaten der Vorstände und Ansprechpartner (Telefonnummer, E-Mailadresse u.ä.)
  • Transparenzregisterauszug1 (https://www.transparenzregister.de)

Sonstige Unterlagen

  • Bei Einzug von Mitgliedsbeiträgen die Gläubiger-ID und Höhe der zu erwartenden
    Mitgliedsbeiträge (www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
  • Kostenfreies Mitgliederverwaltungsprogramm gewünscht? (GenoVerein)
  • Kopie Nichtveranlagungsbescheinigung oder Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer
  • Steuernummer des Vereins

1 Transparenzregister

Von eingetragenen Firmen (außer Einzelkaufleuten) benötigen wir einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister.

Rechtliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie". Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Merkblatt sowie auf www.transparenzregister.de.

Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.