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Formulare

Zur Kontoeröffnung bzw. Kundenanlage benötigen Sie folgende Ausweisdokumente:

Privatperson
    • Personalausweis oder Reisepass. Bei Reisepass oder ausländischen Dokumenten ist zusätzlich eine Meldebestätigung erforderlich.
    • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)



Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Gesellschaftsvertrag
    • Von sämtlichen wirtschaftlich Berechtigten*:  Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift sowie Ausweiskopie

    * Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.

Nicht eingetragene Vereine
    • Unterschriebenes Gründungsprotokoll
    • Unterschriebene Satzung
    • Kopie gültiger Personalausweise der Vorstände und aller verfügungsberechtigten Personen
    • Kontaktdaten der Vorstände und Ansprechpartner (Telefonnummer, E-Mailadresse u.ä.)
Verein in Gründung
    • Gründungsprotokoll mit unterschriebener Mitgliederliste
    • Kopie der aktuellen unterschriebenen Satzung
    • Kopie gültiger Personalausweise der Vorstände und aller verfügungsberechtigten Personen
    • Kontaktdaten der Vorstände und Ansprechpartner (Telefonnummer, E-Mailadresse u.ä.)
Eingetragene Vereine
    • Aktueller und vollständiger Vereinsregisterauszug
    • Kopie des unterschriebenen Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
    • Kopie der aktuellen unterschriebenen Satzung
    • Kopie gültiger Personalausweise der Vorstände und aller verfügungsberechtigten Personen
    • Kontaktdaten der Vorstände und Ansprechpartner (Telefonnummer, E-Mailadresse u.ä.)
    • Transparenzregisterauszug1 (https://www.transparenzregister.de)
  • Sonstige Unterlagen

    • Bei Einzug von Mitgliedsbeiträgen die Gläubiger-ID und Höhe der zu erwartenden
      Mitgliedsbeiträge (www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
    • Kostenfreies Mitgliederverwaltungsprogramm gewünscht? (GenoVerein)
    • Kopie Nichtveranlagungsbescheinigung oder Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer
    • Steuernummer des Vereins

1 Transparenzregister

Von eingetragenen Firmen (außer Einzelkaufleuten) benötigen wir einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister.

Rechtliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie". Nähere Informationen dazu finden Sie www.transparenzregister.de.

Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.