Grundsteuerreform

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Feststellungserklärung kann ab sofort bei dem zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer, sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.