Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer, sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer, sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.