Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach neuen Methoden berechnet.
Im Zuge dessen ist für das Jahr 2022 eine Hauptfeststellung der neuen Grundstückswerte durch die Finanzämter vorgesehen. Um diese Neubewertung durchzuführen, benötigt das Finanzamt für jedes einzelne Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese Steuererklärung muss elektronisch eingereicht werden. Möglich ist dies seit dem 01.07.2022 letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist dann jedoch bereits der 31.10.2022 !
Somit besteht für alle Grundstückseigentümer bereits jetzt ein unmittelbarer
Handlungsbedarf .