Auslandsreise-Krankenversicherung

Attraktiver Schutz bei Auslandsreisen

Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.

Jubiläumsaktion

Auslandreise-krankenversicherung - Jubiläumsaktion der R+V

Seit 100 Jahren bietet unser Partner R+V Ihnen individuelle Versicherungs- und Vorsorgeprodukte. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der Kompetenz in allen Versicherungsfragen – zum Beispiel mit den 100 praktischen Versicherungstipps für Ihren Alltag.

100 praktische Versicherungstipps (PDF 6 MB)  

Die Auslandsreise-Krankenversicherungen im Überblick

R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen

In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen nicht immer den für einen sorgenfreien Urlaub gewünschten Schutz im Ausland. Zudem kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel einen Selbstbehalt vereinbart haben oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.

Ihre Vorteile mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen

Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattung oder Überführung

Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.

Die Tarife der Auslandsreise-Krankenversicherungen

Leistungen in den Tarifen FernWeh und FernWeh Familie

Wählen Sie zwischen den verschiedenen Tarifen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen:

  FernWeh (ARED)
FernWeh Familie (ARFD)
Für wen geeignet
Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontan-Reisende
Vertragsdauer
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Er lässt sich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres kündigen. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Wer ist versichert Schützt Sie als Einzelperson.

Schützt Sie und Ihre Familie.

Als Familie gelten: Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und Ihre Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Betrag

Bis zum vollendeten 64. Lebensjahr: 10,80 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag

Ab einem Alter von 65 Jahren: 46,80 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag

22,80 EUR/Jahr

Leistungen in den Kalenderjahrespolicen für Einzelpersonen oder Familien

  Kalenderjahrespolice (JR)
Kalenderjahrespolice Familie (JR)
Für wen geeignet
Der passende Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31. Dezember. Für Auslandsreisen, die über einen Jahreswechsel hinweg andauern, besteht auch über den Stichtag hinaus Versicherungsschutz von bis zu maximal 45 Tagen bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.
Wer ist versichert
Schützt Sie als Einzelperson.

Schützt Sie und Ihre Familie.

Als Familie gelten Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und Ihre Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Betrag

Bis zum vollendeten 64. Lebensjahr: 14,50 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag

Ab einem Alter von 65 Jahren: 75,00 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag

34,50 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag/Person

Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen können Sie auch in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Bankberater.

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland plötzlich ein Notfall eintritt, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt?

Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:

Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.

Worauf muss ich achten, damit ich die Versicherungsleistung problemlos beantragen kann?

Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
  • Diagnose (Krankheitsbezeichnung)

Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):

  • Beschreibung der ärztlichen Leistungen
  • Kosten der ärztlichen Leistungen
  • Behandlungsdaten

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:

  • Rezept mit Art und Menge des Produkts
  • Preis
  • Kaufdatum
  • Quittung (Zahlungsbeleg)

Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:

  • Aufnahme- und Entlassungsdatum
  • Beschreibung der Leistungen

 

Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:

R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden